Von Gesundheitsgefahr gehe die derzeitige Rechtslage bei Werten von 70 bis 75 dbA tagsüber und 60 bis 65 dbA nachts aus. Der deutsche Sachverständigenrat für Umweltschutz empfehle Grenzwerte von 65 dbA tagsüber und 55 dbA nachts, als "Vorsorgezielwerte" 55 bzw. 45 dbA. Die Windkraftanlage in Kienberg unterschreite diese mittelfristig geplanten Grenzwerte. In diesem Fall, so das Umweltministerium, "steht für durchschnittlich empfindende Personen eine Gesundheitsgefährdung nicht im Raum".
Interessengemeinschaft gegen Lärmbelästigung durch die Windkraftanlagen in Pfalzdorf
Sonntag, 3. Januar 2010
Neuburg: Kein Anspruch auf geräuschlose Nachbarschaft
Neuburg: Kein Anspruch auf geräuschlose Nachbarschaft
Aus dem Artikel zitiert:
Von Gesundheitsgefahr gehe die derzeitige Rechtslage bei Werten von 70 bis 75 dbA tagsüber und 60 bis 65 dbA nachts aus. Der deutsche Sachverständigenrat für Umweltschutz empfehle Grenzwerte von 65 dbA tagsüber und 55 dbA nachts, als "Vorsorgezielwerte" 55 bzw. 45 dbA. Die Windkraftanlage in Kienberg unterschreite diese mittelfristig geplanten Grenzwerte. In diesem Fall, so das Umweltministerium, "steht für durchschnittlich empfindende Personen eine Gesundheitsgefährdung nicht im Raum".
Von Gesundheitsgefahr gehe die derzeitige Rechtslage bei Werten von 70 bis 75 dbA tagsüber und 60 bis 65 dbA nachts aus. Der deutsche Sachverständigenrat für Umweltschutz empfehle Grenzwerte von 65 dbA tagsüber und 55 dbA nachts, als "Vorsorgezielwerte" 55 bzw. 45 dbA. Die Windkraftanlage in Kienberg unterschreite diese mittelfristig geplanten Grenzwerte. In diesem Fall, so das Umweltministerium, "steht für durchschnittlich empfindende Personen eine Gesundheitsgefährdung nicht im Raum".
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